LANDESFÖRDERUNG
Das Land Niederösterreich fördert die Sicherheit Ihres Zuhauses beim Einbau von mechanischen und elektronischen Sicherungsmaßnahmen.
Nutzen Sie diese Förderung, wenn Sie eine Alarmanlage einbauen wollen.
Die Förderung im Überblick
Wie wird gefördert?
Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt.
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Die Höhe des Zuschusse beträgt 30% der anerkannten Investitionskosten, bis zu € 1.000,-- bei Alarmanlagen
Wann kann angesucht werden?
Ab Anfang 4 November 2019 kann auch rückwirkend (ab 01.01.2019) bis spätestens 31.12.2020 nach Einbau der Alarmanlage angesucht werden.
Wer kann um die Förderung ansuchen?
Natürliche Personen - wie Eigentümer-Innen, Miteigentümer-Innen, WohnungseigentümerInnen, Bauberechtigte, Mieter-Innen und PächterInnen